Waschmaschine darf in einer Mietwohnung aufgestellt werden

Auch wenn in einem Miethaus ein Waschkeller vorhanden ist und prinzipiell eine Möglichkeit besteht, die Waschmaschine dort unterzubringen, ist das Aufstellen der eigenen Waschmaschine in der Wohnung zulässig – auch dann, wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde.

Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Waschmaschine gegen Auslaufen von Wasser gesichert ist.

Ich kann verstehen, wenn Mieter ihre Waschmaschine in der eigenen Wohnung halten wollen. Dies verkürzt die Wege und verhindert, dass ein unliebsamer Nachbar das eigene Schätzchen benutzt gar – *hyperventilier* – beschädigt. Schließlich bin ich selbst ein Fan von Wamas.

Andererseits sollte jeder zu einem Vertrag stehen und sich nicht hinter dem Staat verstecken. Und wem eine Formulierung im Mietvertrag nicht passt, der möge darauf drängen, den Passus zu streichen – andernfalls den Vertrag nicht unterschreiben.

Das Urteil ist bereits am 19.03.2010 ergangen am Amtsgericht Tettnang, Aktenzeichen: »4 C 1304/09«.

Veröffentlicht am 28.10.2010
Schlagworte: gesetze

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