Verrückte Warnungen
Unnötige Warnungen auf Produkten sind – so der Eindruck – eine Domäne der USA. »Könnte Spuren von Nüssen enthalten« auf einer Nusspackung ist vielleicht der bekannteste Streich aus den Juristenstuben.
Die Organisation »The Michigan Lawsuit Abuse Watch« (M-Law) sammelt die »Wacky Warning Labels« (verrückte Warnungen). Im Jahr 2007 hat diese Gruppe eine Abstimmung um das »Wackiest Warning« veranstaltet. Gewonnen hat: »DO NOT put any person in this washer« (»Stecken Sie niemanden in diese Waschmaschine«). Die Warnung war an einer Waschmaschine in einer Münzwäscherei angebracht.
Die Unternehmen in den USA haben aus vielerlei verlorenen Gerichtsprozessen gelernt, dass nur eine deutliche Warnung vor Schadensansprüchen schützt – auch wenn die Warnung noch so blödsinnig scheint. Ein Dummer findet sich immer. Und ein bekloppter Richter, der ihm Schadensersatz zuspricht, ist da nicht weit.